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Version 2026.1 · Stand 17. August 2026

Systemkarte

Wie das Interessenabwägungs-Tool zu seinen Ergebnissen kommt: Verarbeitungskette, hinterlegte Wertungsregeln, eingesetzte Modelle, Datenquellen — und die Grenzen des Verfahrens.
Für Genehmigungsbehörden: Diese Seite beschreibt das Tool allgemein. Sie gehört nicht in das einzelne Planungsdossier, sondern wird dort nur referenziert. Die fallbezogene Herleitung — welche Interessen ermittelt, wie sie gewichtet und wo die Werte von Hand angepasst wurden — steht im Abwägungsjournal, das dem Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV als Anhang beigelegt wird.Systemkarte Interessenabwägung AI, Version 2026.1 (17. August 2026),
https://xn--interessenabwgung-2qb.ch/systemkarte, abgerufen am [Datum]

1Zweck dieser Systemkarte

Eine Interessenabwägung wird nicht allein am Ergebnis gemessen. Kommt die Genehmigungsbehörde zu einer anderen Einschätzung als die planende Stelle, entscheidet regelmässig, ob die Herleitung nachvollziehbar ist. Eine begründete Abweichung kann Bestand haben; ein Ergebnis ohne erkennbaren Weg dorthin wird zurückgewiesen.

Wird ein Teil dieser Herleitung von einem Softwarewerkzeug erzeugt, verschiebt sich die Frage: Die Behörde muss dann auch beurteilen können, welche Wertungen im Werkzeug hinterlegt sind. Genau dafür existiert diese Seite. Sie legt offen, welche Schritte deterministisch nach festen Regeln ablaufen, welche von einem Sprachmodell erzeugt werden, welche Wertungen fest verdrahtet sind — und wo das Verfahren an Grenzen stösst.

Leitprinzip: Gleichwertigkeit als Ausgangspunkt, jede Abweichung ein begründeter, protokollierter und überstimmbarer Schritt. Nutzungs- und Schutzinteressen sind nach Art. 3 RPV gleichwertig zu behandeln — das Tool bildet keine Rangordnung ab, die dem Gesetz vorausgeht.

2Rollenverteilung Mensch / System

Die Interessenabwägung ist ein politisches Instrument. Es gibt kein rechnerisch richtiges Ergebnis, und die Wertung bleibt eine Entscheidung von Fachpersonen und Behörden. Das Tool übernimmt die Schritte davor und danach.

Das SystemDer Mensch
ermittelt betroffene Interessen aus Geodaten und Katalogergänzt, entfernt und verantwortet die Auswahl
schlägt Gewichtungen vor und begründet sieentscheidet über die Gewichtung — jederzeit überstimmbar
prüft auf Vollständigkeit, Widersprüche und formale Mängelbeurteilt fachlich, ob die Befunde zutreffen
protokolliert jeden Schritt nachvollziehbarbegründet Abweichungen von der Regel im Klartext
formuliert Berichtstexte vorprüft, korrigiert und zeichnet verantwortlich

Das Tool trifft keine Entscheidungen und ersetzt keine raumplanerische Fachbeurteilung. Es stellt sicher, dass die methodischen Anforderungen von Art. 3 RPV vollständig abgearbeitet und die Schritte dokumentiert werden.

3Die Verarbeitungskette

Von der Parzelle zum Bericht durchläuft ein Vorhaben die folgenden Schritte. Entscheidend für die Prüfung ist die letzte Spalte: Sie zeigt, welcher Schritt reproduzierbar nach festen Regeln abläuft und welcher von einem Sprachmodell erzeugt wird.

SchrittWas geschiehtArt
1. StandortAuflösung von Gemeinde und Parzelle in Koordinaten; Abfrage der Geodienste von Bund und Kanton.deterministisch
2. ErmittlungGeodaten-Treffer und ÖREB-Beschränkungen werden festen Interessen des Katalogs zugeordnet. Die Zuordnung folgt einer Tabelle, nicht einer Einschätzung. Für jedes Interesse wird die Herkunft festgehalten (Geodaten-Befund, Checkliste, manuelle Auswahl); wird ein amtlicher Befund abgewählt, verlangt das Tool eine Begründung und dokumentiert ihn im Bericht als «geprüft und verworfen».deterministisch
3. BeurteilungJe Interesse werden Betroffenheit, Gewichtung (hoch/mittel/gering) und Auswirkung vorgeschlagen — mit Pflichtbegründung. Grundlage: Projektdaten, Geodatenbefund, kantonales Recht, Bauordnung und verifizierte Rechtsprechung. Anschliessend prüft ein deterministischer Nachlauf den Vorschlag gegen das Regelwerk und korrigiert ihn, wo das Bundesrecht eine Gewichtung vorgibt (siehe Ziff. 4).Vorschlag modellgestützt Prüfung deterministisch
4. KonflikteGegenläufige Interessenpaare werden gebildet und als Paarvergleiche auf der Skala −9…+9 gewichtet (siehe Ziff. 5). Auf Wunsch verfeinert ein zusätzlicher Schritt die Konfliktbeschreibungen und schlägt dabei eigene Werte vor — dieser Schritt ist modellgestützt und muss ausdrücklich ausgelöst werden.deterministisch Verfeinerung optional
5. PrüfungTransitivitätsprüfung der Paarvergleiche, Vollständigkeitsprüfung, Konsistenzprüfung der Begründungen gegen die Faktenlage.deterministisch
6. AnpassungFachperson überschreibt Gewichtungen, ergänzt Interessen, korrigiert Begründungen.Mensch
7. Debatte (optional)Fünf Agenten prüfen die fertige Abwägung aus verschiedenen Perspektiven (siehe Ziff. 6).modellgestützt
8. BerichtAusformulierung der Würdigung je Interesse und der Gesamtabwägung; Word-Export mit Deklaration der tatsächlich verwendeten Grundlagen.modellgestützt
deterministisch feste Regeln, bei gleicher Eingabe gleiches Ergebnismodellgestützt Sprachmodell, Formulierung variiertMensch Entscheidung der Fachperson

Die Ermittlung der Interessen (Schritt 2) ist bewusst regelbasiert. Ob ein Grundstück im Gewässerraum liegt, ist eine Tatsachenfrage — sie wird nicht geschätzt. Modellgestützt sind Formulierung und fachliche Einordnung, nicht der Befund selbst.

4Offengelegte Wertungsregeln

Jedes System, das Interessen gewichtet, enthält Wertungen. Sie unsichtbar zu lassen, macht die Ergebnisse für eine Prüfbehörde unbrauchbar. Die folgenden Regeln sind im Tool hinterlegt und wirken auf jede Abwägung.

Diese Tabelle wird unmittelbar aus dem Regelwerk erzeugt, das im Tool tatsächlich angewendet wird (Version 2026.1, Stand 2026-08-17). Sie kann deshalb nicht veralten oder von der Praxis abweichen — was hier steht, ist das, was rechnet.

RegelWirkungRechtsgrundlageHerkunftÜberstimmbar
GR-00
Gleichwertigkeit als Ausgangspunkt
Jeder Paarvergleich beginnt bei 0. Nutzungs- und Schutzinteressen sind gleichwertig zu behandeln; erst die nachfolgenden Regeln verschieben den Wert.Art. 3 RPVBundesrechtnein
GR-01
Ausschlusskriterium Bundesinventar BLN
Ist ein BLN-Objekt betroffen, wird der Paarvergleich auf −9 gesetzt. Das Vorhaben ist damit nicht unzulässig, verlangt aber eine qualifizierte Begründung und die zweistufige Prüfung nach GR-21.Art. 5 und 6 NHGBundesrechtnein
GR-02
Ausschlusskriterium Wald
Ist Wald betroffen, wird der Paarvergleich auf −9 gesetzt (Rodungsbewilligung erforderlich).Art. 3 und 5 WaGBundesrechtnein
GR-03
Ausschlusskriterium Naturgefahren
Liegt das Vorhaben in einer Naturgefahrenzone, wird der Paarvergleich auf −9 gesetzt.Art. 6 RPG, Art. 15 RPVBundesrechtnein
GR-04
Fruchtfolgeflächen als Ausschlusskriterium nur bei Einzonungen
Betroffene Fruchtfolgeflächen setzen den Paarvergleich auf −9, jedoch nur beim Planungsanlass Einzonung. Bei Gestaltungsplänen innerhalb bestehender Bauzonen wirken sie als gewöhnliches Schutzinteresse nach GR-10.Art. 30 RPV, Sachplan FFFBundesrechtja, mit Begründung
GR-10
Betroffenheit der Schutzseite
Das Schutzinteresse verschiebt den Paarvergleich nach negativ, im Umfang seiner Durchschlagskraft (Auswirkung und Gewichtung, je 0 bis 2 Punkte, mal Faktor 2).Art. 3 Abs. 1 lit. b RPVMethodische Setzung SPEKTRUMja, mit Begründung
GR-11
Betroffenheit der Nutzungsseite
Das Nutzungsinteresse verschiebt den Paarvergleich nach positiv, auf identischer Skala wie GR-10. Sind beide Seiten gleich stark betroffen, bleibt der Wert bei 0.Art. 3 Abs. 1 lit. b RPVMethodische Setzung SPEKTRUMja, mit Begründung
GR-12
Randbereich der Skala vorbehalten
Die regelbasierte Ableitung erreicht höchstens ±8. Der Randwert ±9 bleibt Ausschlusskriterien und manuellen Eingaben vorbehalten, damit beides unterscheidbar bleibt.Methodische Setzung SPEKTRUMnein
GR-20
Gewässerraum und Grundwasserschutz hoch gewichten
Ist der Gewässerraum oder eine Grundwasserschutzzone betroffen, wird «hoch» gewichtet.Art. 36a GSchG, Art. 41a GSchVBundesrechtnein
GR-21
Zweistufige Prüfung bei nationaler Bedeutung
Bei Objekten von nationaler Bedeutung ist zweistufig zu prüfen. Bei schwerwiegender Beeinträchtigung sind nur gleich- oder höherwertige nationale Interessen zulässig.Art. 6 Abs. 2 NHGBundesrechtnein
GR-22
Inventareintrag hebt die Gewichtung
Liegt für ein Schutzinteresse ein Eintrag in einem Bundesinventar (BLN, ISOS, IVS) vor, wird mindestens «mittel» gewichtet.Art. 5 NHGBundesrechtnein
GR-23
Rechtskräftige ÖREB-Beschränkungen sind namentlich zu nennen
Beschränkungen aus dem ÖREB-Kataster müssen in der Betroffenheit des jeweiligen Interesses beim Namen genannt werden, da es sich um rechtskräftige Eigentumsbeschränkungen handelt.GeoIG, ÖREBKVMethodische Setzung SPEKTRUMnein
GR-24
Begründungspflicht für jede Gewichtung
Jede Gewichtung erfordert eine Begründung, die den massgebenden Grund benennt (Inventareintrag, Rechtsgrundlage, Lage). Ohne Begründung wird die Gewichtung nicht in den Bericht übernommen.Art. 3 Abs. 2 RPV, Art. 47 RPVBundesrechtnein
GR-30
Nutzungsinteresse aus fünf Dimensionen herleiten
Die Gewichtung eines Nutzungsinteresses wird aus fünf belegpflichtigen Dimensionen abgeleitet: Bedarfsnachweis (D1), Kreis der Begünstigten (D2), Standortgebundenheit (D3), politische Verankerung (D4) und Substituierbarkeit (D5) — statt aus einer freien Einschätzung.Art. 3 Abs. 1 RPVMethodische Setzung SPEKTRUMja, mit Begründung
GR-31
Politischer Wille allein ergibt höchstens «mittel»
Eine hohe politische Verankerung (D4) ohne belegten Bedarf (D1) und ohne breiten Kreis der Begünstigten (D2) ergibt höchstens die Gewichtung «mittel». Wollen ist nicht Bedarf.Bundesgerichtspraxis zum überwiegenden NutzungsinteresseBundesgerichtspraxisja, mit Begründung
GR-32
Hohes Nutzungsinteresse nur bei belegtem Bedarf
Die Gewichtung «hoch» setzt zwingend voraus: Bedarf belegt (D1), Begünstigte mindestens «breite Gruppe» (D2) und politische Verankerung mindestens auf Stufe kommunaler Beschluss (D4).Methodische Setzung SPEKTRUMja, mit Begründung
GR-33
Dimension ohne Beleg gilt als behauptet
Eine Dimensionsstufe, die einen Beleg voraussetzt (etwa D1 «belegt»), wird ohne benannten Beleg auf die belegfreie Stufe zurückgestuft und im Bericht als «behauptet, ohne Beleg» ausgewiesen.Methodische Setzung SPEKTRUMnein

Die Regeln GR-00 bis GR-12 wirken auf den Paarvergleich zweier Interessen, GR-20 und folgende auf die Gewichtung eines einzelnen Interesses.

Die Spalte Herkunft ist der eigentliche Punkt. Sie unterscheidet, was aus dem Bundesrecht folgt und was eine methodische Entscheidung von SPEKTRUM ist. Nur so kann eine Genehmigungsbehörde beurteilen, ob sie die Setzungen teilt — und begründet abweichen, wo sie es nicht tut.

«Ausschlusskriterium» bedeutet nicht, dass ein Vorhaben unzulässig wäre. Es bedeutet, dass eine qualifizierte Begründung und in der Regel eine zweistufige Prüfung erforderlich sind. Die Interessenabwägung wird dadurch nicht ersetzt, sondern verschärft.

Wo die Regelanwendung sichtbar wird

Ein offengelegtes Regelwerk allein schafft noch keine Nachvollziehbarkeit — entscheidend ist, dass jede einzelne Anwendung einer Regel eine Spur hinterlässt. Diese Spur hängt am jeweiligen Konflikt und wandert unverändert bis in den Bericht:

OrtWas dort steht
Im Tool, bei der ErmittlungWird ein durch Geodaten, ÖREB-Kataster oder Checkliste ermitteltes Interesse abgewählt, erscheint es als «verworfener Befund» mit Pflicht-Begründungsfeld. Ohne Begründung wird der Export gesperrt.
Im Bericht, Stufe 1Herkunftsbilanz der Interessen («14 ermittelt: 5 aus der Geodaten-Analyse …»), Befund-Tabelle der amtlich ermittelten Interessen und die geprüften, verworfenen Befunde mit Begründung.
Im Tool, bei der BeurteilungHat eine Regel den Vorschlag korrigiert oder einen Mangel festgestellt — etwa eine fehlende Begründung oder eine nicht namentlich genannte Beschränkung —, erscheint das als konkrete, behebbare Liste noch vor dem Export. Für Nutzungsinteressen steht das Raster D1–D5 bereit: fünf Dimensionen mit Stufen und Belegfeld; belegpflichtige Stufen ohne Beleg werden sichtbar zurückgestuft.
Im Bericht, «Herleitung der Nutzungsinteressen»Je Nutzungsinteresse die Dimensionstabelle mit Stufe und Beleg, die abgeleitete Gewichtung, jede Rückstufung und Deckelung mit Regelkennung — und der Hinweis, falls die verwendete Gewichtung vom Rasterergebnis abweicht.
Im Tool, bei jedem Konflikt«Wie kam dieser Wert zustande?» lässt sich aufklappen: die Schritte vom Ausgangswert 0 bis zum Endwert, je Schritt mit Regelkennung, konkretem Anlass, Rechtsgrundlage und Herkunft.
Im Bericht, Abschnitt «Regelprüfung der Gewichtungen»Welche Gewichtungen das Regelwerk gegenüber dem Modellvorschlag korrigiert hat, mit Angabe der Regel und ihres Auslösers — sowie die festgestellten Punkte.
Im Bericht, Abschnitt «Herleitung der Gewichtungen»Dieselben Schritte je Konflikt, in Fliesstext für den Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV.
Im Bericht, EingriffsbilanzWie viele Gewichtungen manuell angepasst wurden, welche das waren und wie viele davon die Richtung des Abwägungsentscheids änderten.
Im Bericht, RegelverzeichnisNur die im konkreten Fall angewandten Regeln — mit dem ausdrücklichen Hinweis, welche davon methodische Setzungen sind und damit einer abweichenden fachlichen Beurteilung zugänglich bleiben.
Der Kern: Kommt die Prüfbehörde zu einer anderen Gewichtung, lässt sich der Dissens auf einen konkreten Schritt zurückführen — «Sie gewichten GR-10 in diesem Fall anders als wir» statt «das Werkzeug sagt etwas anderes». Der Bericht enthält dabei nur den konkreten Fall; die allgemeine Beschreibung des Verfahrens bleibt hier auf dieser Seite und wird im Dossier lediglich zitiert.

5Gewichtungsskala und Aggregation

Konflikte zwischen zwei Interessen werden als Paarvergleich auf einer Skala von −9 (Schutzinteresse überwiegt extrem) über 0 (gleichwertig) bis +9 (Nutzungsinteresse überwiegt extrem) gewichtet. Die Stufen folgen der Saaty-Skala des Analytic Hierarchy Process (AHP): 1 geringfügig, 3 mässig, 5 stark, 7 sehr stark, 9 extrem.

Bewertet werden nur die tatsächlich ermittelten Konfliktpaare, nicht alle theoretisch möglichen Kombinationen. Jeder Vergleich wird linear in eine Prozentverteilung übersetzt; die Gesamtbilanz ist der Durchschnitt aller Paarvergleiche. Auf die Berechnung eines Eigenvektors über eine vollständige Vergleichsmatrix wird bewusst verzichtet — sie erforderte ein Vielfaches an Vergleichen, ohne die Abwägung selbst zu verbessern. Weil damit die klassische Konsistenzratio nicht berechenbar ist, prüft das Tool stattdessen die Transitivität: Wurde A stärker als B und B stärker als C gewichtet, darf nicht gleichzeitig C stärker als A sein. Solche Widerspruchszyklen werden benannt und angezeigt.

Ausgangswert der Paarvergleiche

Jeder Paarvergleich beginnt bei 0 — Nutzungs- und Schutzinteressen sind nach Art. 3 RPV gleichwertig zu behandeln. Von diesem Ausgangspunkt aus verschieben ausschliesslich die unter Ziff. 4 offengelegten Regeln den Wert, und zwar in beide Richtungen:

Einzige Ausnahme sind die Ausschlusskriterien des Bundesrechts nach Ziff. 4: Sie setzen den Wert unmittelbar auf −9, unabhängig davon, wie stark das Nutzungsinteresse ausfällt.

Offen deklariert: Wird die optionale Verfeinerung der Konflikte ausgelöst (Ziff. 3, Schritt 4), stammt der vorgeschlagene Wert nicht aus dieser Berechnung, sondern vom Sprachmodell. Er wird lediglich auf den gültigen Bereich −9…+9 begrenzt. Für diesen Pfad gilt die hier beschriebene Symmetrie nicht in gleicher Weise — er ist als Formulierungshilfe gedacht, und die vorgeschlagenen Gewichtungen sind entsprechend zu prüfen.
Warum das hier steht: Eine Vorbelegung, die strukturell nur eine Seite begünstigt, wäre mit der Gleichwertigkeit nach Art. 3 RPV nicht vereinbar — und für eine Prüfbehörde nicht erkennbar, solange sie nicht offengelegt ist. Die Berechnung liegt deshalb in deterministischem, mit Testfällen abgesichertem Programmcode und nicht im Auftrag an ein Sprachmodell.

Anwendende können jede Gewichtung ändern. Der ursprüngliche Wert bleibt dabei erhalten und wird zusammen mit der Begründung im Abwägungsjournal ausgewiesen. Ziel ist nicht, Eingriffe zu verhindern — die Wertung ist Sache des Menschen — sondern sie für die Prüfbehörde sichtbar zu machen.

6Agenten-Debatte

Die Debatte ist ein optionales Prüf- und Sensibilisierungsinstrument. Sie soll Fachplanende auf Interessen ausserhalb des eigenen Fachgebiets aufmerksam machen und Argumente sichtbar gegeneinanderstellen. Sie ist kein Entscheidverfahren.

Besetzung

Wie die Debatte terminiert

Die Debatte läuft über genau drei Runden und ist dem Schriftenwechsel eines Rechtsmittelverfahrens nachgebildet. Sie kann sich nicht beliebig verlängern, weil die Rundenzahl fest und der Ablauf vorgegeben ist:

RundeAblauf
1FAKTEN prüft die Vollständigkeit → PRO eröffnet → CONTRA eröffnet
2PRO repliziert → CONTRA dupliziert → RECHT prüft die acht Anforderungen → FAKTEN zieht Zwischenfazit
3PRO und CONTRA halten Schlussvorträge → MODERATOR synthetisiert und empfiehlt

Die acht Prüfpunkte des RECHT-Agenten

Wie die Empfehlung entsteht

Der Moderator wählt zwischen vier Ausgängen: Genehmigung, Genehmigung mit Auflagen, Ablehnung, weitere Abklärung. Zwei Regeln binden ihn dabei zwingend — beide sind unter Ziff. 4 offengelegt: Ein betroffenes Ausschlusskriterium schliesst «Genehmigung mit Auflagen» aus; umgekehrt darf bei konfliktfreier Lage nicht auf «weitere Abklärung» ausgewichen werden, ohne dass die offene Frage benannt wird. Schlägt der Moderator eine Änderung an einer Gewichtung vor, muss er ausdrücklich angeben, welcher Agent in welcher Runde welches Argument vorgebracht hat. Vorschläge ohne diesen Verweis sind unzulässig.

Offen deklariert: Die Empfehlung wird derzeit vom Sprachmodell gewählt, geleitet durch die genannten Regeln — sie wird noch nicht durch einen im Programmcode festgelegten Entscheidbaum erzwungen. Eine Regel im Modellauftrag ist weder garantiert befolgt noch von aussen prüfbar. Die Überführung in deterministischen Code mit ausgewiesenem Entscheidpfad ist geplant. Solange das nicht umgesetzt ist, gilt die Empfehlung als Diskussionsbeitrag und nicht als Ergebnis.

7Eingesetzte Modelle

Alle Sprachmodelle stammen von Mistral AI und werden in der Europäischen Union betrieben. Es werden keine Modelle ausserhalb der EU eingesetzt. Der Parameter «Temperatur» steuert die Variabilität der Formulierung: je tiefer, desto reproduzierbarer.

ArbeitsschrittModellTemperatur
Interessenbewertungmistral-small, Ausweichmodell mistral-medium0.3
Konfliktermittlungmistral-small0.3
Variantenbewertungmistral-small0.3
Verhältnismässigkeitsprüfungmistral-small0.3
Alternativenprüfungmistral-small0.4
Berichtstextemistral-small0.4
Agenten-Debattemistral-small, Ausweichmodell mistral-medium0.2 / 0.35
Prüfung fremder Berichtemistral-medium0.2, mit festem Zufallswert

Bei der Prüfung fremder Berichte wird ein fester Zufallswert gesetzt, damit zwei Durchläufe desselben Dokuments nicht ohne Anlass unterschiedliche Bewertungen ergeben. Fällt ein Modell aus oder ist es überlastet, wird automatisch auf ein anderes ausgewichen; im Export wird das tatsächlich verwendete Modell ausgewiesen.

8Datenquellen

Das Tool erfindet keine Sachverhalte, sondern stützt sich auf öffentliche Datenbestände:

Im Word-Export wird deklariert, welche dieser Grundlagen im konkreten Fall tatsächlich vorlagen — samt Stand des kantonalen Rechts und der verwendeten Bauordnung. Fehlt eine Grundlage, steht das im Dokument, statt stillschweigend zu fehlen.

9Schutz gegen erfundene Angaben

Sprachmodelle können plausibel klingende, aber falsche Angaben erzeugen — erfundene Bundesgerichtsentscheide, nicht existierende Grenzwerte, Schutzgebietskonflikte, die es nicht gibt. In einem Planungsbericht wäre das gravierend. Mehrere Prüfungen greifen deshalb nach der Textgenerierung und laufen deterministisch:

Diese Prüfungen verhindern nicht jeden Fehler. Sie stellen sicher, dass die typischen und folgenreichsten Fehlerarten sichtbar werden, statt unbemerkt in einen Bericht zu gelangen.

10Grenzen und bekannte Schwächen

Eine Systemkarte ohne diesen Abschnitt wäre wertlos. Die folgenden Einschränkungen sind uns bekannt und sollen bei der Verwendung der Ergebnisse berücksichtigt werden.

Kennzeichnung: Berichte, die mit diesem Tool erstellt wurden, sollten als KI-gestützt gekennzeichnet werden. Der Word-Export enthält dafür einen Block mit den verwendeten Modellen, den herangezogenen Grundlagen und dem Erstellungsdatum. Zu einer allfälligen Kennzeichnungspflicht für KI-gestützte Planungsberichte stehen wir mit den zuständigen Stellen im Austausch.

11Versionierung

Diese Systemkarte trägt eine Version. Ändert sich das Regelwerk, die Verarbeitungskette oder ein eingesetztes Modell in materieller Weise, wird die Version erhöht. Ein Dossier, das eine bestimmte Version zitiert, bleibt damit nachvollziehbar, auch wenn das Tool später weiterentwickelt wird.

VersionDatumÄnderung
2026.117. August 2026Erste Fassung. Offenlegung der Verarbeitungskette, der Wertungsregeln, der eingesetzten Modelle und der bekannten Schwächen.

Rückfragen, Hinweise auf Fehler oder Anregungen zu dieser Systemkarte nehmen wir gerne entgegen — insbesondere von Genehmigungsbehörden. Die Offenlegung ist als Grundlage für ein fachliches Gespräch gedacht, nicht als abschliessende Erklärung.

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Systemkarte Version 2026.1 · Stand 17. August 2026