BGer BGE 120 IB 233
GutgeheissenEntscheid vom 24.08.1994
Die Interessenabwägung nach Art. 33 GSchG erfordert eine umfassende Abklärung der Auswirkungen auf alle betroffenen Interessen, insbesondere bei Wasserentnahmen aus Fliessgewässern. Eine pauschale Festlegung der Restwassermenge ohne detaillierte Prüfung der ökologischen und wasserwirtschaftlichen Folgen genügt den gesetzlichen…
BGer BGE 120 IB 233 vom 24.08.1994 (Gutgeheissen)
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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