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BGer BGE 119 IB 463

Teilweise gutgeheissen

Entscheid vom 15.12.1993

Sanierungserleichterungen für Schiessanlagen sind im Interesse der Gesamtverteidigung nur für obligatorische und bundesunterstützte Schiessübungen zulässig, nicht jedoch für private Wettkampfschiessen. Bei faktischer Unmöglichkeit der Durchführung auf anderen Anlagen können befristete Erleichterungen zur Vermeidung unverhältnismässiger…

BGer BGE 119 IB 463 vom 15.12.1993 (Teilweise gutgeheissen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.