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BGer BGE 117 IB 325

Gutgeheissen

Entscheid vom 10.06.1991

Die Interessenabwägung nach Art. 26 FPolV muss umfassend und durch die nämliche Behörde erfolgen; eine Aufteilung in Grundsatz- und Detailentscheide oder mangelnde Koordination mit anderen Bewilligungsverfahren verletzt das Bundesrecht.

BGer BGE 117 IB 325 vom 10.06.1991 (Gutgeheissen)
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.