BGer 5D_103/2016
AbgewiesenEntscheid vom 15.03.2017
Bei einem ungemessenen Fuss- und Fahrwegrecht ist der Inhalt und Umfang anhand der Bedürfnisse des berechtigten Grundstücks zu bestimmen, wobei die langandauernde Ausübung nur subsidiär herangezogen wird. Die Interessenabwägung fällt zugunsten der funktionalen Erschliessung des berechtigten Grundstücks aus, selbst wenn dies Eingriffe in…
BGer 5D_103/2016 vom 15.03.2017 (Abgewiesen)
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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