BGer 1C_398/2012
AbgewiesenEntscheid vom 27.05.2013
Die Interessenabwägung zwischen Landschaftsschutz und wirtschaftlichen Aspekten fällt zugunsten der Freileitung aus, da der landschaftliche Mehrwert der Teilverkabelung im Bereich der Überdeckung Rüteli angesichts der Vorbelastungen und der beachtlichen Mehrkosten als ungenügend erachtet wird.
BGer 1C_398/2012 vom 27.05.2013 (Abgewiesen)
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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