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BGer 1C_194/2024

Abgewiesen

Entscheid vom 01.05.2026

Die Interessenabwägung zwischen Hochwasserschutz, Gewässerrevitalisierung und dem Erhalt von Fruchtfolgeflächen fällt zugunsten der gesetzlich gebotenen Ziele aus, da diese standortgebunden sind und der Verlust an Fruchtfolgeflächen durch Kompensationsmassnahmen ausgeglichen wird.

BGer 1C_194/2024 vom 01.05.2026 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.