Startseite
Startseite
← Urteilssuche

BGer 1C_162/2024

Gutgeheissen

Entscheid vom 16.07.2025

Die Vorinstanz verletzte das rechtliche Gehör, indem sie sich nicht mit allen Anträgen des Beschwerdeführers auseinandersetzte, insbesondere nicht mit der Forderung nach Einholung eines Gutachtens gemäss Art. 108 Abs. 4 SSV und der Prüfung von Tempo 30 auf der Allerheiligenstrasse. Die Interessenabwägung zwischen Lärmschutz und…

BGer 1C_162/2024 vom 16.07.2025 (Gutgeheissen)
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Amtlichen Volltext öffnen ↗
Entscheide zur selben Frage
BGer 1C_260/2025 · 31.07.2026 · AbgewiesenDie Rückzonung unüberbauter, peripher gelegener Grundstücke in einer überdimensionierten Bauzone ist raumplanerisch zweckmässig und verhältnismässig, wenn sie der Umsetzung von ArtBGer 1C_301/2025 · 30.07.2026 · AbgewiesenDie Rückzonung eines Grundstückteils zur Reduktion überdimensionierter Bauzonen nach Art. 15 Abs. 2 RPG ist bundesrechtskonform, wenn die Zweckmässigkeit und Verhältnismässigkeit aBGer 1C_226/2025 · 17.07.2026 · AbgewiesenEin Weidezaun mit Durchfahrtsgatter in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn er am Standort der Weideflächen platziert ist und die landwirtschaftliche Notwendigkeit obBGer 1C_161/2025 · 25.06.2026 · GutgeheissenDie Bewilligung eines Neubaus im übergangsrechtlichen Gewässerraum setzt eine umfassende Interessenabwägung voraus, die auch Alternativen zur Minimierung der Gewässerraum-InansprucBGer 1C_306/2025 · 15.06.2026 · AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen Lärmschutz, Verkehrssicherheit und Mobilitätsbedürfnissen fällt zugunsten der Temporeduktion aus, da diese in Kombination mit lärmarmem Belag eine dBGer 1C_353/2025 · 08.06.2026 · AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Brutplattform für Flussseeschwalben und Lachmöwen im Zürichsee wurde bejaht, da eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 24 RPG ergab, d

Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.