BGer 1C_1/2022
AbgewiesenEntscheid vom 27.07.2023
Eine lärmrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen ausgeschöpft sind und ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Baute besteht. Wesentliche Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte, insbesondere in der Empfindlichkeitsstufe III,…
BGer 1C_1/2022 vom 27.07.2023 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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