BGer 1A.39/2004
AbgewiesenEntscheid vom 11.10.2004
Die Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an kulturellen Veranstaltungen am Rheinufer und dem Ruhebedürfnis der Anwohner fällt zugunsten der Bewilligung aus, da die Auflagen (zeitliche und betriebliche Einschränkungen) einen angemessenen Kompromiss darstellen und die Lärmimmissionen trotz Überschreitung von Richtwerten…
BGer 1A.39/2004 vom 11.10.2004 (Abgewiesen)
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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