BGer 1A.274/2006
AbgewiesenEntscheid vom 06.08.2007
Die Standortgebundenheit einer bestehenden Mobilfunkanlage muss bei jeder Änderung oder Erweiterung neu geprüft werden, doch kann eine reine Leistungserhöhung ohne bauliche Massnahmen standortgebunden sein, wenn sie der Kapazitätsanpassung dient und keine besseren Alternativen bestehen. Die Interessenabwägung fällt zugunsten der…
BGer 1A.274/2006 vom 06.08.2007 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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