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Art. 6 GSchG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 38%
BGer 1C_62/2025 · 29.04.2026AbgewiesenDie Interessen an der Realisierung des Teilausbaus des Lötschberg-Basistunnels (eisenbahnbetriebliche und verkehrspolitische Ziele) überwiegen die Schutzinteressen der Blausee AG (Grundwasserschutz, Fischzucht) bei Einhaltung strenger Auflagen zur Gewährleistung der Umweltverträglichkeit.BGer BGE 125 II 29 · 11.12.1998GutgeheissenBei Normenkonflikten zwischen Gewässerschutz- und Fischereirecht ist eine Abweichung vom Reinhaltungsgebot (Art. 6 GSchG) nur zulässig, wenn keine gewässerschutzrechtskonforme Alternative existiert. Hier überwiegt der Raubfischeinsatz als verhältnismässige und rechtmässige Massnahme.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.