Art. 49 BV
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_401/2024 · 30.04.2026AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten der wohnpolitischen und raumplanerischen Ziele der Stadt Zürich aus: Die Erhaltung von preiswertem Erstwohnraum und die Förderung der Wohnlichkeit in Quartieren wogen schwerer als die wirtschaftlichen Interessen der Anbieterinnen von kurzfristig vermieteten Business-Apartments.BGer 1C_36/2011 · 08.02.2012GutgeheissenDie Gemeinde darf im Rahmen ihrer Nutzungsplanung fossil-thermische Kraftwerke ausschliessen, sofern überwiegende raumplanerische Interessen vorliegen. Eine kommunale Ausnahmebestimmung mit einem Gesamtwirkungsgrad von 85 % ist jedoch unverhältnismässig und widerspricht den Grundrechten.OrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 38%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.